BlowerDoor-Test
Luftdichtigkeitsprüfung der Gebäudehülle (BlowerDoor-Test) gem. EnEV, DIN EN 13829 und DIN 4108-7
Ich bin vom Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen (FLiB) zertifizierter Prüfer der Gebäude-Luftdichtheit im Sinne der EnEV.
BlowerDoor-Messungen werden von mir in ganz Schleswig-Holstein durchgeführt. Planern und Ausführenden bietet sich nun die Möglichkeit, bei der Berechnung des Energiebedarfs um 15% verminderte Lüftungswärmeverluste anzusetzen, wenn die Dichtheit der Gebäudehülle gemäß DIN EN 13 829 nachgewiesen und die Anforderungen der DIN 4108-7 erfüllt werden. Hieraus ergibt sich eine Verringerung des Jahres-Primärenergiebedarfs von bis zu 10%.
Für Gebäude mit Lüftungsanlage wird der BlowerDoor-Test durch die EnEV vorgeschrieben. Bei Neubauten, die von der KfW-Bank gefördert werden, ist der BlowerDoor-Test immer vorgeschrieben.
Die Luftdichtheit eines Gebäudes wird somit zu einem Qualitätsmerkmal.
Schon die Wärmeschutzverordnung ‘95 schreibt für alle Neubauten eine luftdichte Gebäudehülle vor. Seit Juli 1998 ist die DIN 4108-7, neu veröffentlicht im August 2001, anerkannte Regel der Technik und die BlowerDoor-Messung das vorgeschriebene Verfahren zur Messung der Luftdichtheit.
BlowerDoor-Test
Was ist ein BlowerDoor-Test?
Für die Messung der Luftdichtheit bzw. Luftdurchlässigkeit eines Gebäudes oder eines Gebäudeteils hat sich international das Differenzdruckverfahren durchgesetzt.
Dabei wird ein Ventilator in der Regel mit Hilfe einer Plane und einem flexiblen Rahmen luftdicht in eine Fenster- oder Türöffnung eingebaut. Je nach Drehrichtung des Ventilators wird zwischen dem Inneren des Gebäudes und der Außenluft eine Druckdifferenz in Form eines Über- oder Unterdrucks erzeugt.
Damit diese Druckdifferenz aufrechterhalten werden kann, muss der Ventilator laufend eine bestimmte Luftmenge fördern, deren Größenordnung von den Undichtigkeiten (Leckagen) in der Gebäudehülle abhängt.
Der bei einer bestimmten Druckdifferenz ermittelte Leckagestrom kann zu unterschiedlichen Bezugsgrößen (z.B. Innenvolumen) ins Verhältnis gesetzt werden. Die sich daraus ergebenden Kenngrößen (z.B. Luftwechselrate bei 50 Pa) können mit den zulässigen Grenzwerten aus der Energieeinsparverordnung (EnEV) oder der DIN 4108-7 verglichen werden.
Wie im Detail eine Messung durchzuführen ist, regelt die DIN EN 13829. Auch ein im Rahmen der EnEV durchzuführender Dichtheitsnachweis basiert auf dieser Norm.
Was unterscheidet Messung A und B?
Die Messnorm DIN EN 13829 beschreibt zwei Arten der Luftdurchlässigkeitsmessung: Verfahren A und Verfahren B. Die beiden Verfahren unterscheiden sich in der Gebäudepräparation.
Bei Verfahren A wird das Gebäude im Nutzungszustand geprüft. „Der Zustand der Gebäudehülle sollte dem Zustand während der Jahreszeit entsprechen, in der Heizungs- oder Klimaanlagen benutzt werden.“
Bei Verfahren B wird die Gebäudehülle geprüft. „Alle absichtlich vorhandenen Öffnungen in der Gebäudehülle werden (entsprechend den Beschreibungen in DIN EN 13829) geschlossen oder abgedichtet.“
Was kostet ein BlowerDoor-Test?
Zweck und Umfang der Messung wirken sich auf die Höhe der Kosten aus und müssen deshalb im Vorfeld genau definiert werden. Erst dann können Preisvergleiche angestellt werden.
Beispielsweise kostet eine Luftdichtheitsmessung nach DIN EN 13829 zur Überprüfung der Anforderungen gemäß EnEV für ein 150 Quadratmeter großes Einfamilienhauses durchschnittlich rund 380 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.
Lange Anfahrtswege und eine ggf. über die Messtätigkeit hinausgehende Mitwirkung von mir bei den Vorbereitungen zur Messung wirken sich Kosten erhöhend aus.
Auf Anfrage erstelle ich Ihnen ein Angebot für Ihre Immobilie.