KfW-Gutachten
Was ist mit KfW-Gutachten gemeint?
Für die Förderprogramme der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) in den Bereichen Neubau und Sanierung von Gebäuden sowie der Baubegleitung werden jeweils Bestätigungen zu den Anträgen an die KfW durch einen Effizienzexperten gebraucht.
Die Effizienzexperten müssen in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes gelistet sein und können dann die Bestätigungen im KfW-Partnerportal erstellen. Gleiches gilt auch für die Bestätigungen nach Durchführung, die für alle Förderprogramme vorgeschrieben sind.
Ich bin in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes gelistet und kann für alle folgenden Förderprogramme als Effizienzexperte für Sie tätig werden.
Welche Förderprogramme müssen vom Effizienzexperten begleitet werden?
Es sind die Programme:
- 152 Einzelmaßnahmen, Maßnahmenpakete in der Kreditvariante
- 151 KfW-Effizienzhaus für Bestandsgebäude in der Kreditvariante
- 430 Einzelmaßnahmen, Maßnahmenpakete und KfW-Effizienzhaus für Bestandsgebäude in der Zuschussvariante.
- 261 Energieeffizient Bauen, gibt es nur in der Kreditvariante.
- 431 Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung
Was beinhalten die Programme im Einzelnen?
Programm 152 Einzelmaßnahmen, Maßnahmenpakete: Kredit bis 50.000,00 € pro Wohneinheit und einen Tilgungszuschuss von 20% bei Einzelmaßnahmen.
Programm 151 KfW-Effizienzhaus für Bestandsgebäude: Kredit bis 120.000,00 € pro Wohneinheit und einen Tilgungszuschuss von 25% bis 40% gestaffelt nach Effizienzhausstandard.
Programm 430 Einzelmaßnahmen, Maßnahmenpakete und KfW-Effizienzhaus gilt nur für Ein- und Zweifamilienhäuser (maximal 2 Wohneinheiten) oder Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften. Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss, der nach Abschluss Ihrer Sanierung auf Ihr Konto überwiesen wird. Der Zuschuss ist von 25% bis 40% gestaffelt nach Effizienzhausstandard.
Programm 153 Energieeffizient Bauen gilt für neu errichtete selbst genutzte oder vermietete Wohngebäude sowie Eigentumswohnungen oder für den Ersterwerber von neu errichteten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen.
Gefördert wird mit einem Kredit bis 120.000,00 € pro Wohneinheit und einem Tilgungszuschuss von 15% bis 25% gestaffelt nach Effizienzhausstandard.
Programm 431 Zuschuss Baubegleitung, erhält jeder, der energetische Fachplanungs-und Baubegleitungsleistungen für Wohngebäude durch einen unabhängigen Experten in Anspruch nimmt.
Die Investitionsmaßnahme muss in den KfW-Produkten „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ (Produktnummer 151/152, 153, 430) oder in einem von der KfW aus diesen Mitteln refinanzierten Programm eines Landesförderinstitutes gefördert werden.
Der Zuschuss beträgt 50% der förderfähigen Kosten bis maximal 4.000 Euro pro Vorhaben.