Wärmebrückenberechnung

Was sind Wärmebrücken?


Als Wärmebrücken bezeichnet man Bereiche in der thermischen Gebäudehülle, bei denen durch Materialwechsel in der Bauteilebene, Bauteilgeometrie oder konstruktive Zwänge während der Heizperiode gegenüber dem ungestörten Bauteil erhöhte bzw. zusätzliche Wärmeabflüsse auftreten, sodass auf der inneren Seite von Außenbauteilen die Oberflächentemperatur örtlich begrenzt stark absinkt.

Fugen und Undichtigkeiten sind keine Wärmebrücken im engeren Sinn. Sie haben durch die lokale Auskühlung von Bauteilen aber praktisch den gleichen Effekt.

Aufgrund der Zweifachwirkung von Wärmebrücken (erhöhter Wärmeabfluss und Temperaturabsenkung) sind zur Kennzeichnung in der Regel auch zwei unterschiedliche, voneinander unabhängige Kenngrößen erforderlich. Hinsichtlich des erhöhten Wärmeabflusses wird der Begriff des längenbezogenen Wärmedurchgangskoeffizienten Ψ mit der Einheit W/(mK) verwendet. Der Ψ-Wert hängt von verschiedenen Einflussgrößen ab: der Qualität der Konstruktion und der verwendeten Abmessungen sowie der U-Werte der ungestörten Bauteile.

Für den Effekt der Temperaturabsinkung dient zur Kennzeichnung der dimensionslose Temperaturfaktor f Rsi oder auch der Temperaturdifferenzquotient Θ.

Aus feuchteschutztechnischen Gründen sollte die Innenoberflächentemperatur niemals unter 12,6 °C absinken. Ab einem Temperaturfaktor f Rsi ≥ 0,7 wird dieses Kriterium erfüllt. Über den Ψ-Wert hingegen kann keine Abschätzung hinsichtlich der zu erwartenden Temperaturabsinkung erfolgen.

 

Wärmebrücken-Berechnung Wärmebrücken-Berechnung

Wie wirkt sich eine Wärmebrückenberechnung auf den EnEV-Nachweis aus? 

Der EnEV-Nachweis belegt, dass Ihr Gebäude den Anforderungen der gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EE-WärmeG) entspricht.

Westlicher Bestandteil des Nachweises sind die Transmissionswärmeverluste Ht‘. Die Transmissionswärmeverluste sind die Wärmeverluste über die Gebäudehülle puls eines Wärmebrückenzuschlags von 0,10 W/m²K bzw. 0,05 W/m²K bei der Berücksichtigung des Beiblatts 2 der DIN 4108.

Mit einem detaillierten Wärmebrückennachweis beträgt der Wärmebrückenzuschlag ca. 0,01 W/m²K. Aus einem KfW-Effizienzhaus 55% mit Luftwärmepumpe wird, durch die Einsparung von 20% bei dem Wärmebrückenzuschlag mit der Wärmebrückenberechnung, ein KfW-Effizienzhaus 40%. In der Regel ist keine zusätzliche Dämmung notwendig.

 

Was kostet eine Wärmebrückenberechnung? 

Die Wärmebrückenberechnung zum differenzierten Nachweis von Wärmebrücken für ein Ein- bzw. Zweifamilienhaus incl. 20 Wärmebrücken und deren Dokumentation kostet 590,00 € zzgl. MwSt.

Für zusätzliche Wärmebrücken berechne ich pro Wärmebrücke 20,00 € zzgl. MwSt.

Auf Anfrage erstelle ich Ihnen ein Angebot für Ihre Immobilie.