Thermografie

Außenthermografie

Die Temperaturdifferenz zur Durchführung der Außenthermografie sollte mindestens 10 Kelvin betragen, besser sind 15 Kelvin. Des Weiteren können Außenthermografien nur ohne Sonneneinstrahlung durchgeführt werden, also in den frühen Morgenstunden, wenn sich die Wandoberflächentemperaturen auf das Außentemperaturniveau eingependelt haben, oder tagsüber bei bedecktem Himmel.


Thermographie Thermografie

Innenthermografie

Bei der folgenden Aufnahme ist sehr schön die geometrische Wärmebrücke in der Gebäudedecke zu erkennen. Diese zeigt eine Temperatur von 20,5 °C an. Im ungestörten Wandbereich liegt die Temperatur bei 24,0 °C . Mit der Innenthermografie lassen sich in aller Regel detailliertere Aussagen treffen als mit der Außenthermografie. 

Unterdruckthermografie

Diese Aufgabenstellung kommt aus der Anwendung mit der BlowerDoor zur Messung von Luftundichtheiten. Vor dem Einschalten der BlowerDoor werden bei einem Gebäuderundgang alle vermeintlich undichten Stellen thermografiert und die Thermogramme abgespeichert. Danach wird 15 Minuten Unterdruck erzeugt. Die durch Lufteinströmungen verursachten Abkühlungen sind deutlich zu erkennen.

Eingesetzte Technik

Die ThermaCAM B4 wurde von Flir Systems entwickelt, um ihren Anwendern eine außergewöhnliche Bildqualität in einer bewährten handlichen Infrarotkamera zur Verfügung zu stellen. Diese kleine Kamera vereint somit die Vorteile ihres geringen Gewichts von ca. 800 g mit denen eines großen Detektors mit 320 x 240 Bildpunkten. Der Vorteil: eine kompakte Infrarotkamera mit gestochen scharfen Bildern.

 

 

Wärmebrückenberechnung

Was sind Wärmebrücken?


Als Wärmebrücken bezeichnet man Bereiche in der thermischen Gebäudehülle, bei denen durch Materialwechsel in der Bauteilebene, Bauteilgeometrie oder konstruktive Zwänge während der Heizperiode gegenüber dem ungestörten Bauteil erhöhte bzw. zusätzliche Wärmeabflüsse auftreten, sodass auf der inneren Seite von Außenbauteilen die Oberflächentemperatur örtlich begrenzt stark absinkt.

Fugen und Undichtigkeiten sind keine Wärmebrücken im engeren Sinn. Sie haben durch die lokale Auskühlung von Bauteilen aber praktisch den gleichen Effekt.

Aufgrund der Zweifachwirkung von Wärmebrücken (erhöhter Wärmeabfluss und Temperaturabsenkung) sind zur Kennzeichnung in der Regel auch zwei unterschiedliche, voneinander unabhängige Kenngrößen erforderlich. Hinsichtlich des erhöhten Wärmeabflusses wird der Begriff des längenbezogenen Wärmedurchgangskoeffizienten Ψ mit der Einheit W/(mK) verwendet. Der Ψ-Wert hängt von verschiedenen Einflussgrößen ab: der Qualität der Konstruktion und der verwendeten Abmessungen sowie der U-Werte der ungestörten Bauteile.

Für den Effekt der Temperaturabsinkung dient zur Kennzeichnung der dimensionslose Temperaturfaktor f Rsi oder auch der Temperaturdifferenzquotient Θ.

Aus feuchteschutztechnischen Gründen sollte die Innenoberflächentemperatur niemals unter 12,6 °C absinken. Ab einem Temperaturfaktor f Rsi ≥ 0,7 wird dieses Kriterium erfüllt. Über den Ψ-Wert hingegen kann keine Abschätzung hinsichtlich der zu erwartenden Temperaturabsinkung erfolgen.

 

Wärmebrücken-Berechnung Wärmebrücken-Berechnung

Wie wirkt sich eine Wärmebrückenberechnung auf den EnEV-Nachweis aus? 

Der EnEV-Nachweis belegt, dass Ihr Gebäude den Anforderungen der gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EE-WärmeG) entspricht.

Westlicher Bestandteil des Nachweises sind die Transmissionswärmeverluste Ht‘. Die Transmissionswärmeverluste sind die Wärmeverluste über die Gebäudehülle puls eines Wärmebrückenzuschlags von 0,10 W/m²K bzw. 0,05 W/m²K bei der Berücksichtigung des Beiblatts 2 der DIN 4108.

Mit einem detaillierten Wärmebrückennachweis beträgt der Wärmebrückenzuschlag ca. 0,01 W/m²K. Aus einem KfW-Effizienzhaus 55% mit Luftwärmepumpe wird, durch die Einsparung von 20% bei dem Wärmebrückenzuschlag mit der Wärmebrückenberechnung, ein KfW-Effizienzhaus 40%. In der Regel ist keine zusätzliche Dämmung notwendig.

 

Was kostet eine Wärmebrückenberechnung? 

Die Wärmebrückenberechnung zum differenzierten Nachweis von Wärmebrücken für ein Ein- bzw. Zweifamilienhaus incl. 20 Wärmebrücken und deren Dokumentation kostet 850,00 € zzgl. MwSt.

Für zusätzliche Wärmebrücken berechne ich pro Wärmebrücke 23,00 € zzgl. MwSt.

Auf Anfrage erstelle ich Ihnen ein Angebot für Ihre Immobilie.

 

 

 

KfW-Gutachten

Was ist mit KfW-Gutachten gemeint?

Für die Förderprogramme der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) in den Bereichen Neubau und Sanierung von Gebäuden sowie der Baubegleitung werden jeweils Bestätigungen zu den Anträgen an die KfW durch einen Effizienzexperten gebraucht.

Die Effizienzexperten müssen in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes gelistet sein und können dann die Bestätigungen im KfW-Partnerportal erstellen. Gleiches gilt auch für die Bestätigungen nach Durchführung, die für alle Förderprogramme vorgeschrieben sind. 

Ich bin in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes gelistet und kann für alle folgenden Förderprogramme als Effizienzexperte für Sie tätig werden.

KfW-Gutachten KfW-Gutachten

Welche Förderprogramme müssen vom Effizienzexperten begleitet werden?

Es sind die Programme:

  • 296 Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment
  • 297,298 Klimafreundlicher Neubau
  • 300 Wohneigentum für Familie
  • 261 Wohngebäude, Haus und Wohnung energieeffizient sanieren

Was beinhalten die Programme im Einzelnen?

Programm Nr. 296 Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment

Das Wichtigste in Kürze

  • Zinssatz: ab 0,01% effektivem Jahres­zins
  • Kreditbetrag: bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit‍‌
  • Wir fördern: alle, die klima­freundliche und flächen­effiziente Wohn­immo­bilien bauen oder kaufen‍‌
  • Ihr Vorteil: besonders zins­günstige Finan­zierung inkl. För­derung der Nebenkosten‍‌
  • Laufzeit: bis zu 35 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zins­bindung

Programm Nr. 297, 298 Klimafreundlicher Neubau

Das Wichtigste in Kürze

  • Zinssatz: ab 1,00 % effektivem Jahres­zins
  • Kreditbetrag: bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit‍‌
  • Wir fördern: alle, die klima­freundliche Wohn­immo­bilien bauen oder kaufen‍‌
  • Ihr Vorteil: zins­günstige Finan­zierung inkl. För­derung der Nebenkosten‍‌
  • Laufzeit: bis zu 35 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zins­bindung 

Programm Nr. 300 Wohneigentum für Familien

Das Wichtigste in Kürze

  • Zinssatz: ab 0,01% effektivem Jahres­zins
  • Kreditbetrag: zwischen 170.000 und 270.000 Euro
  • Wir fördern: Familien mit Kindern oder Allein­erziehende, die klima­freund­liche Wohn­immo­bilien bauen oder kaufen‍‌
  • Ihr Vorteil: höhere För­derung für besonders klima­freundliche Wohn­gebäude
  • Laufzeit: bis zu 35 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zins­bindung

Programm Nr. 261 Wohngebäude, Haus und Wohnung energieeffizient sanieren 

Das Wichtigste in Kürze

  • Zinssatz: ab 2,05% effektivem Jahres­zins
  • Kreditbetrag: bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit‍‌
  • Wir fördern: alle, die ihr Haus oder Ihre Wohnung zum Effizienz­haus sanieren bzw. eine frisch sanierte Immo­bilie kaufen
  • Vorteil: höhere Förder­ung für besonders energie­effiziente Vor­haben, bis zu 40 % Erspar­nis durch Tilgungszuschuss‍‌ und gut mit weiteren Förder­ungen kombi­nierbar
  • Laufzeit: bis zu 30 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zins­bindung

Vor-Ort-Beratung

 

Was ist eine Vor-Ort-Beratung?

Ich ermittel vor Ort den energetischen Zustand Ihres Wohngebäudes. Die Vor-Ort-Beratung soll Ihnen als Immobilienbesitzer einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie Sie die Energieeffizienz ihres Wohngebäudes verbessern können. Die Vor-Ort-Beratung wird vom BAFA (Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gefördert.

Vor-Ort-Beratung

Welche Voraussetzungen muss das Gebäude haben, um vom BAFA gefördert zu werden?

Das Gebäude muss im Bundesgebiet liegen

Es muss nach seiner Zweckbestimmung ausschließlich dem Wohnen dienen. Bei Mischnutzung ist entscheidend, ob der zu Wohnzwecken genutzte Teil des Gebäudes bei der Erstellung der Energiebilanz als eigenständiges Gebäude zu behandeln ist. Dies richtet sich nach § 106 GEG.

Der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Wohngebäude muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens zehn Jahre zurückliegen.

Beheizte Nichtwohngebäude, die künftig als Wohngebäude genutzt werden sollen (Umwidmung) können ebenfalls Gegenstand einer Beratung sein

Was kostet eine Vor-Ort-Beratung?

Die Vor-Ort-Beratung wird mit 650,00 € für Ein- bzw. Zweifamilienhäuser und mit 850,00 € bezuschusst. Dieser Zuschuss wird direkt an den Beratungsempfänger gezahlt. Eine Vor-Ort-Beratung für ein Einfamilienhaus im nördlichen Schleswig-Holstein, außer den nordfriesischen Inseln, kostet beispielsweise 1.850,00 €. Für Sie würden Kosten in Höhe von 1.200,00 € entstehen. Ein Angebot für Ihre Immobilie erhalten Sie auf Anfrage von mir.

Wie ist der Ablauf einer Energieberatung

Am Anfang steht die umfassende Bestandsaufnahme. In einem schriftlichen Gutachten fasse ich die Ergebnisse zusammen. Hier gebe ich Hinweise auf empfehlenswerte Energiesparmaßnahmen und prüfe den Einsatz erneuerbarer Energien. Bei einem persönlichen Gespräch gebe ich Tipps, wie der Eigentümer die vorgeschlagenen Maßnahmen am besten und kostengünstigsten umsetzen kann.

Sie haben die Wahl, ob der individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)

die Gesamtsanierung in einem Zuge zu einem KfW-Effizienzhaus darstellt oder

aufzeigt, wie das Gebäude Schritt-für-Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch saniert und der Primärenergiebedarf so weit wie möglich gesenkt werden kann.

 

Energieausweis

Was ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis gibt Auskunft darüber, wie viel Energie in einem Gebäude gebraucht wird. Dies hängt von dem energetischen Zustand des Gebäudes ab.

Mit dem Energieausweis kann man unkompliziert und bundesweit den Energiebedarf bzw. -verbrauch verschiedener Häuser miteinander vergleichen.


Energieausweis
 Energieausweis

 

Welche Energieausweise gibt es?

Es gibt zwei unterschiedliche Energieausweise, einen Verbrauchsausweis und einen Bedarfsausweis.

Der Verbrauchsausweis gilt nur für Bestandsgebäude und legt die Energieverbrauchswerte der vergangenen drei Jahre zugrunde. Er darf nicht ausgestellt werden, wenn Gebäude weniger als fünf Wohnungen haben oder der Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde.

Der Bedarfsausweis hingegen berechnet den Energiebedarf eines Hauses unabhängig vom Nutzerverhalten, indem ein Energieberater vor Ort und detailliert den Zustand der Bausubstanz und der Heizungsanlage bewertet.

Für Neubauten ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben. Vor Baubeginn wird ein EnEV-Nachweis erstellt (EnEV steht für Energieeinsparverordnung). Im EnEV-Nachweis wird detailliert beschrieben, wie das Gebäude gedämmt wird und welche Anlagentechnik für Heizung, Warmwasser und Lüftung vorgesehen ist. Erst nach Fertigstellung des Gebäudes wird der Energieausweis ausgestellt. Der EnEV-Nachweis ist auch Grundlage für ein KfW-Gutachten.

Wie erhalten Sie den Energieausweis?

Das ist ganz einfach! Nachdem Sie den Energieausweis bei mir telefonisch oder per E-Mail bestellt haben, besprechen wir, welcher Energieausweis für Sie infrage kommt. Danach erstelle ich den Energieausweis und schicke ihn zusammen mit der Rechnung zu. Zusätzlich erhalten Sie den Energieausweis als PDF-Datei per E-Mail.